Der Kaufprozess beginnt zunächst mit einem Angebot für die von Ihnen gewählte Immobilie über Ihren Immobilienmakler. Wenn das Angebot akzeptiert wird, besteht der nächste Schritt darin, einen Anzahlungvertrag zu unterzeichnen und 10 % (Standard) des vereinbarten Kaufpreises zu zahlen, um die Immobilie vom Markt zu nehmen. Dieser Vertrag ist ein rechtsverbindliches Dokument, das beide Parteien bindet und das zukünftige Geschäft zusammenfasst, das vor einem Notar formell bestätigt wird, einschließlich Zeitrahmen, Kosten usw. Nach Unterzeichnung des Anzahlungdokuments prüft Ihr Anwalt alle rechtlichen Aspekte der Immobilie, um sicherzustellen, dass keine Belastungen oder Pfandrechte bestehen, die das Geschäft riskant machen könnten.
Nach der rechtlichen Prüfung müssen Sie eine öffentliche Erwerbsurkunde vor einem Notar formalisieren, die das Eigentum der Immobilie rechtlich auf Ihren Namen überträgt. Mit der Urkunde sind folgende Kosten verbunden: (i) Notargebühren, basierend auf dem Kaufpreis, (ii) Grundbuchgebühren und (iii) Grunderwerbssteuer. Bei der Grunderwerbssteuer ist zu beachten, dass die Steuersätze bei Neubauten und Wiederverkäufen unterschiedlich sind. Der Begriff „Neubau“ bezeichnet die erste Transaktion durch den Bauträger nach der Fertigstellung. Bei einer Neubauimmobilie zahlen Sie 10 % MwSt. plus 1,5 % Stempelsteuer auf den Kaufpreis. Bei Wiederverkäufen liegt die Grunderwerbssteuer je nach Kaufpreis zwischen 8 % und 10 %.
Es wird zunehmend üblich, vor Abschluss und Eigentumsübertragung beim Notar eine Zustandsprüfung der Immobilie durchzuführen. Dies ist besonders bei Wiederverkäufen nützlich, da Sie so aktuelle und potenzielle Mängel vor Abschluss kennen.
Es wird empfohlen, die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen, der Sie über alles Wichtige beim Kauf einer Immobilie in Spanien informieren kann. Die Anwaltskosten liegen in der Regel bei etwa 1 % plus MwSt. des Kaufpreises.
Wenn die Immobilie mit einer Hypothek finanziert wird, sollten Sie bedenken, dass der von der Bank angesetzte Wert von dem tatsächlichen Marktpreis abweichen kann. Die durchschnittliche Hypothek für Nicht-Residenten liegt zwischen 60–70 %. Wie beim Kaufvertrag muss auch der Darlehensvertrag notariell beurkundet werden. Die Hypothekenurkunde verursacht Kosten für Notar, Grundbuch und 1,5 % Stempelsteuer gemäß den Hypothekenbedingungen.
Dies ist eine sehr grundlegende Zusammenfassung des Kaufprozesses. Bitte überprüfen Sie beim Kauf alle Details der Immobilie mit Ihrem Immobilienmakler und die damit verbundenen Kosten, die je nach Anwalt variieren können. Wir hoffen, dass diese Informationen hilfreich sind, und wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche!
Für Informationen kontaktieren Sie:
Luis Escuin de Leyva
Direktor Anwalt / Lawyer
STM Nummos, SL
Edif. Sotovila, Plaza Mayor P. N. de Guadiaro, Sotogrande 11311 San Roque
T. +34 956 794 781
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Sabina Falconer
Immobilienspezialist
In Südafrika geboren und in den lebendigen Gemeinden von Gibraltar und Sotogrande aufgewachsen, hat Sabina die Immobilienbranche im Blut. Sabinas Engagement, die individuellen Bedürfnisse und Wünsche jedes Kunden zu verstehen, stellt sicher, dass jede Immobilien-Transaktion mit Präzision und Sorgfalt durchgeführt wird.

